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BayObLG, 20.10.1992 - 4St RR 167/92 |
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Kurzfassungen/Presse
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StGB § 326 Abs. 1 Nr. 3; AbfG § 1 Abs. 1 Alt. 2
Papierfundstellen
- BayObLGSt 1992, 116
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Celle, 21.01.1998 - 22 Ss 299/97
Umweltgefährdende Abfallbeseitigung durch Lagerung von Putenmist
Der Angeklagte wollte sich des Putenmists nämlich nicht entledigen (vgl. BayObLGSt 1992, 116). - BayObLG, 04.12.1992 - 3 ObOWi 106/92
Abfall; Abfallqualifikation; Schrottfahrzeug; Autowrack; Beeinträchtigung; …
Wie der Senat bereits in seinem zur (Veröffentlichung bestimmten) Urteil vom 20.10.1992 (4 St RR 167/92) ausgeführt hat, sind bewegliche Sachen Abfall im Sinn des objektiven Abfallbegriffs nur dann, wenn sie in dem Zustand, in dem sie gelagert bzw. abgelagert oder behandelt werden, ohne Gebrauchswert sind und außerdem ohne geordnete Entsorgung das Wohl der Allgemeinheit beeinträchtigen (BGHSt 37, 333/334 JZ 1991, 885 mit Anmerkung von Horn; BGHSt 37, 21/27 GewArch 1990, 259/261; BayObLG JR 1991, 216 mit Anmerkung von Schmoller; Horn/Hoyer JZ 1991, 703/706/709).